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   VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18   

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VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18 (https://dejure.org/2018,59155)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.12.2018 - 33 L 301.18 (https://dejure.org/2018,59155)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 33 L 301.18 (https://dejure.org/2018,59155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 1 GG, Art 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 96 Abs 1 StPO, § 123 Abs 1 S 2 VwGO
    Sperrerklärung des BMI hinsichtlich einer audiovisuellen Vernehmung einer Vertrauensperson; Strafprozess gegen einen Schleuser wegen Einschleusens mit Todesfolge; Gefahr für Leib und Leben; Enttarnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 10 ZB 17.1517

    Zur Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18
    Diese Vorschrift schränkt (ausdrücklich) die Vorlegung und Auslieferung von Akten und anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken (vgl. § 95 StPO) und (analog) die Erteilung von entsprechenden Auskünften - u.a. über Namen und Anschrift behördlich geheim gehaltener Zeugen - an die Strafjustiz ein (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1998 - BGH 5 AR (VS) 1/98, juris, Rn. 32; VGH München, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - VGH 10 ZB 17.1517 -, juris, Rn. 10; Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 96, Rn. 61 m.w.N.).

    Ob dies im Einzelfall gegeben ist, muss unter sorgfältiger Abwägung der im Spannungsfeld stehenden Rechtsgüter und entsprechender Würdigung des gesamten Sachverhalts, insbesondere der Schwere der Straftat, des Ausmaßes der dem Beschuldigten drohenden Nachteile, des Stellenwerts des Beweismittels im Rahmen der Beweislage und des Gewichts des staatlichen Geheimhaltungsinteresses entschieden werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215.81, juris, Rn. 80; BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1982 - BVerwG 2 C 91.81, juris, Rn. 36; VGH München, Beschluss vom 10. Oktober 2017, a.a.O., Rn. 10; VG Berlin, Beschluss vom 26. Mai 2017 - VG 33 L 454.17 -, EA, S. 6 m.w.N.).

    Doch auch die Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547.08 -, juris, Rn. 25), der Schutz von Informationsquellen der Polizei, die Geheimhaltung ihrer Arbeitsweise sowie der Umstand, dass im Fall der Offenlegung der Identität von Vertrauenspersonen zukünftig keine entsprechenden Hinweise mehr erfolgen und die Gewinnung weiterer Vertrauenspersonen erschwert wird, sind Umstände, welche bei der Abwägung zwischen dem Recht des Beschuldigten auf eine konfrontative Befragung von Belastungszeugen und den behördlichen Geheimhaltungsinteressen grundsätzlich zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981, a.a.O., Rn. 73 ff; VGH München, Beschluss vom 10. Oktober 2017, a.a.O., Rn. 10).

  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18
    Überprüft werden kann nur, ob die Sperrerklärung formell ordnungsgemäß zustande gekommen ist, ob die oberste Dienstbehörde ihrer Entscheidung einen zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt und alle nach diesem Maßstab erkennbar erheblichen Umstände bei ihrer Entscheidung berücksichtigt hat, und ob die Sperrerklärung auch im Übrigen angesichts der bekannten Umstände des Einzelfalls nach ihrem Inhalt und ihrem Erklärungswert den Anforderungen des § 96 Satz 1 StPO genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 1 C 7.85, juris, Rn. 58; VG Berlin, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - VG 33 L 393.13 -, juris, Rn. 17).

    Das Schreiben der 8. großen Strafkammer des Landgerichts Kiel vom 26. Juni 2018 stellt ein wirksames, in Wahrnehmung der gesetzlichen Aufklärungspflicht des zuständigen Strafgerichts gestelltes Ersuchen dar (vgl. § 244 Abs. 2 StPO; BVerwG, Urteil vom 19. August 1986, a.a.O., Rn. 48 ff. m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 S 38.17

    Erteilung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson in der

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18
    Ein derartiges, individuelles und der Steuerung durch den Sprecher weitgehend entzogenes Sprechverhalten stellt ein hochgradig individualisierendes Wiedererkennungsmerkmal dar, das auch bei technischer Verfremdung der Stimme in der Regel nicht wirksam weggefiltert werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 10 S 38.17 -, juris, Rn. 14).

    Zunächst bestehen gegen die Wertung der Antragsgegnerin keine Bedenken, dass es sich bei der hier relevanten Bekämpfung der organisierten Schleuserkriminalität angesichts der Hochwertigkeit der betroffenen Rechtsgüter um einen öffentlichen Belang von erheblichem Gewicht handelt, welcher regelmäßig den Einsatz von polizeilichen Informanten und Vertrauenspersonen fordert (vgl. zum Bereich der Rauschgiftkriminalität: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2017, a.a.O., Rn. 8).

  • LG Kiel, 20.12.2018 - 8 Ks 6/18
    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18
    Gegen ihn wird derzeit ein Strafverfahren vor dem Landgericht Kiel (Az. 8 Ks 6/18) geführt.

    Das BMI gab daraufhin mit Schreiben vom 18. Juli 2018 in der Strafsache 8 Ks 6/18 gegenüber dem Landgericht Kiel eine Sperrerklärung in entsprechender Anwendung von § 96 der Strafprozessordnung ab.

  • BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 91.81

    Verschwiegenheitspflicht - Beamter - Verfassungsrang - Dienstvorgesezter -

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18
    Ob dies im Einzelfall gegeben ist, muss unter sorgfältiger Abwägung der im Spannungsfeld stehenden Rechtsgüter und entsprechender Würdigung des gesamten Sachverhalts, insbesondere der Schwere der Straftat, des Ausmaßes der dem Beschuldigten drohenden Nachteile, des Stellenwerts des Beweismittels im Rahmen der Beweislage und des Gewichts des staatlichen Geheimhaltungsinteresses entschieden werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215.81, juris, Rn. 80; BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1982 - BVerwG 2 C 91.81, juris, Rn. 36; VGH München, Beschluss vom 10. Oktober 2017, a.a.O., Rn. 10; VG Berlin, Beschluss vom 26. Mai 2017 - VG 33 L 454.17 -, EA, S. 6 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - 12 B 7.07

    Die gerichtliche Überprüfung einer Sperrerklärung

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18
    Eine derart detaillierte Zusammenstellung des Abwägungsmaterials, die letztlich die Preisgabe von Details voraussetzt, die gerade geheim gehalten werden sollen, ist nicht erforderlich (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Februar 2008 - OVG 12 B 7.07 - juris, Rn. 18).
  • VG München, 18.10.2018 - M 22 K 16.1473

    Bayernweites Betretungsverbot für Badeanstalten und Kontaktverbot mit Kindern

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18
    Geht es um den Schutz hochrangiger Rechtsgüter, wie etwa auch die Gesundheit von Menschen, dürfen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadens keine überzogenen Anforderungen gestellt werden; es genügt, dass die Möglichkeit von Schäden an diesen Rechtsgütern realistischerweise nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - BVerwG 3 A 1.11 - juris, Rn. 31; VG München, Urteil vom 18. Oktober 2018 - M 22 K 16.1473 -, juris, Rn. 31).
  • VG Berlin, 11.10.2013 - 33 L 393.13

    Sperrerklärung für eine nicht als verdeckter Ermittler eingesetzte private

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18
    Überprüft werden kann nur, ob die Sperrerklärung formell ordnungsgemäß zustande gekommen ist, ob die oberste Dienstbehörde ihrer Entscheidung einen zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt und alle nach diesem Maßstab erkennbar erheblichen Umstände bei ihrer Entscheidung berücksichtigt hat, und ob die Sperrerklärung auch im Übrigen angesichts der bekannten Umstände des Einzelfalls nach ihrem Inhalt und ihrem Erklärungswert den Anforderungen des § 96 Satz 1 StPO genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 1 C 7.85, juris, Rn. 58; VG Berlin, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - VG 33 L 393.13 -, juris, Rn. 17).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11

    Bund-Länder-Streit; Erstattungsanspruch; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18
    Geht es um den Schutz hochrangiger Rechtsgüter, wie etwa auch die Gesundheit von Menschen, dürfen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadens keine überzogenen Anforderungen gestellt werden; es genügt, dass die Möglichkeit von Schäden an diesen Rechtsgütern realistischerweise nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - BVerwG 3 A 1.11 - juris, Rn. 31; VG München, Urteil vom 18. Oktober 2018 - M 22 K 16.1473 -, juris, Rn. 31).
  • BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08

    Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18
    Davon ausgehend hat der Angeklagte grundsätzlich ein Recht darauf, Belastungszeugen unmittelbar zu befragen oder befragen zu lassen (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08, juris, Rn. 12).
  • BGH, 24.06.1998 - 5 AR (VS) 1/98

    Rechtsweg für die Anfechtung einer Sperrerklärung

  • BVerfG, 17.09.2004 - 2 BvR 2122/03

    Anforderungen an die strafrichterliche Aufklärungspflicht bei Verwertung der

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84

    Kriminalpolizeiliche Handakte II - Sperrerklärung, § 96 StPO, (nicht) § 23 EGGVG

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06

    Verfassungsmäßigkeit einer Zeugenvernehmung unter optischer und akustischer

  • VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22
    Der Antrag ist zwar statthaft, insbesondere war nicht gemäß § 123 Abs. 5 VwGO vorrangiger Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO anzustrengen, da es sich bei einer Sperrerklärung nicht um einen Verwaltungsakt im Sinne von § 35 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes handelt, sondern um eine interne Weisung an die akten- bzw. personenführende Behörde (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 8 B 1005/13 u.a. -, juris Rn. 18 f.; VG Berlin, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - VG 33 L 301.18 -, juris Rn. 17).
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